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   BFH, 26.04.2005 - IX B 184/04   

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https://dejure.org/2005,14034
BFH, 26.04.2005 - IX B 184/04 (https://dejure.org/2005,14034)
BFH, Entscheidung vom 26.04.2005 - IX B 184/04 (https://dejure.org/2005,14034)
BFH, Entscheidung vom 26. April 2005 - IX B 184/04 (https://dejure.org/2005,14034)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Erfordernis eines weiteren Bauantrags nach dem Eigenheimzulagengesetz (EigZulG) - Abstellen auf den Zeitpunkt des ursprünglichen Bauantrags für die Herstellung eines genehmigungsbedürftigen Objekts

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 1. Alternative; ; EigZulG § 19 Abs. 4; ; EigZulG § 2 Abs. 1; ; EigZulG § 4; ; InvZulG § 4b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EigZulG § 2 Abs. 1 §§ 4 19 Abs. 4
    EigZulG; Herstellung genehmigungsbedürftiger Objekte; maßgebender Bauantrag

  • datenbank.nwb.de

    Maßgebender Bauantrag bei der Herstellung genehmigungsbedürftiger Objekte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 04.11.2004 - III R 61/03

    Maßgeblichkeit des ursprünglichen Bauantrags für die Anwendung des EigZulG trotz

    Auszug aus BFH, 26.04.2005 - IX B 184/04
    Denn der BFH hat mit Urteil vom 4. November 2004 III R 61/03 (BFH/NV 2005, 592; unter Aufhebung des Urteils der Vorinstanz --Finanzgericht Rheinland-Pfalz in Entscheidungen der Finanzgerichte 2003, 1671-- und Abweisung der Klage) entschieden, dass bei der Herstellung genehmigungsbedürftiger Objekte auf den Zeitpunkt des ursprünglichen Bauantrags abzustellen ist und nicht auf eine Nachtragsgenehmigung, sofern keine Veränderungen hinsichtlich wesentlicher baurechtlicher Merkmale vorliegen.

    Bezogen auf das begünstigte Objekt "selbstgenutzte Wohnung" sind im Streitfall nach den nicht mit Verfahrensrügen angegriffenen und damit für den Senat bindenden Feststellungen des FG (§ 118 Abs. 2 FGO) für nach dem BFH-Urteil (in BFH/NV 2005, 592, unter II. 3. b) erforderliche Änderungen wesentlicher baurechtlicher Merkmale keine Anhaltspunkte ersichtlich.

  • BFH, 20.03.2002 - IX B 160/01

    Objektverbrauch; Tod eines Ehegatten

    Auszug aus BFH, 26.04.2005 - IX B 184/04
    In solchen Fällen bedarf es auch keiner Entscheidung zur Fortbildung des Rechts i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 2 1. Alternative FGO (vgl. BFH-Beschluss vom 20. März 2002 IX B 160/01, BFH/NV 2002, 903; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl. 2002, § 115 Rz. 41).
  • BFH, 18.12.1986 - III R 54/82

    Investitionszulage - Errichtung eines Gebäudes - Baugesuch - Identität -

    Auszug aus BFH, 26.04.2005 - IX B 184/04
    Insoweit berufen sich die Kläger zu Unrecht auf das zu § 4b des Investitionszulagengesetzes ergangene BFH-Urteil vom 18. Dezember 1986 III R 54/82 (BFHE 148, 570, BStBl II 1987, 454, betr. Einfamilienhaus).
  • FG Rheinland-Pfalz, 20.08.2003 - 3 K 2362/01

    Herstellungsbeginn bei der Eigenheimzulage

    Auszug aus BFH, 26.04.2005 - IX B 184/04
    Denn der BFH hat mit Urteil vom 4. November 2004 III R 61/03 (BFH/NV 2005, 592; unter Aufhebung des Urteils der Vorinstanz --Finanzgericht Rheinland-Pfalz in Entscheidungen der Finanzgerichte 2003, 1671-- und Abweisung der Klage) entschieden, dass bei der Herstellung genehmigungsbedürftiger Objekte auf den Zeitpunkt des ursprünglichen Bauantrags abzustellen ist und nicht auf eine Nachtragsgenehmigung, sofern keine Veränderungen hinsichtlich wesentlicher baurechtlicher Merkmale vorliegen.
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